Im Regierungsprogramm 2020-2024 sind unter anderem auch die geplanten Änderungen im Bereich Steuern dargestellt.
Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Übersicht über ausgewählte Gesetzesvorhaben, die für Ärzte von Interesse sein könnten:
Steuerentlastung
- In der Einkommensteuer sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Tarifs reduziert werden: von 25 % auf 20 %, von 35 % auf 30 % und von 42 % auf 40 %.
- Die Untergrenze des Familienbonus Plus soll von € 250,00 auf € 350,00 pro Kind und der Gesamtbetrag von € 1.500,00 auf € 1.750,00 pro Kind erhöht werden.
- Für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages sollen Investitionen erst ab € 100.000,00 notwendig sein.
- Der Körperschaftsteuersatz soll von 25 % auf 21 % gesenkt werden.
- Ökologische bzw. ethische Investitionen sollen von der KESt befreit werden.
- Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner soll die Möglichkeit eines Gewinnrücktrages geschaffen werden.
Ökosoziale Marktwirtschaft
- Die Flugticketabgabe soll auf € 12,00 vereinheitlicht werden (Erhöhung von Kurzstrecke und Mittelstrecke, Senkung der Langstrecke).
- Erhöhung der NoVA und Überarbeitung der CO2-Formel ohne Deckelung
- Maßnahmen gegen den Tanktourismus und Lkw-Schwerverkehr aus dem Ausland
- Ökologisierung der Lkw-Maut, des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwagen und des Pendlerpauschales
- Bis 2022 sollen aufkommensneutral klimaschädliche Emissionen bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral entlastet werden.
Weitere Vorhaben
- Zusammenlegung der Einkunftsarten Gewerbebetrieb und selbständige Arbeit
- Zusammenfassung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff abzugsfähige Privatausgaben
- Prüfung der Anpassung der Grenzbeträge der Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre (kalte Progression)
- Behaltefrist für eine Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten soll erarbeitet werden.
- Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel
- steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen von umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern (z. B. Radfahren, Elektroräder)
- Prüfung der Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden
- Suche nach praktikablen Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
- Vereinfachung der Lohnverrechnung
- leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
- Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf € 1.000,00. Eine weitere Erhöhung auf € 1.500,00 für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse ist geplant.
Zudem sollen weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug gesetzt werden.
Die Umsetzung der geplanten Gesetzesvorhaben bleibt abzuwarten.
Stand: 25. Februar 2020
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