Zur finanziellen Unterstützung der auch weiterhin besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffenen Branchen wurden ausgewählte Corona-Unterstützungsleistungen zuletzt noch einmal verlängert und in einigen Punkten adaptiert. Die wesentlichen Anpassungen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
Ausfallsbonus
- Der Ausfallsbonus wird um drei Monate (bis September 2021) verlängert.
- Der Umsatzausfall muss künftig 50 % (statt bisher 40 %) betragen.
- Die Höhe des Ausfallsbonus soll künftig nach branchenabhängig gestaffelt sein. Die Ersatzraten betragen 10 %, 20 %, 30 % und 40 % des Rohertrages.
- Der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss, der bislang im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt werden konnte, entfällt. Künftig kann somit nur noch der eigentliche Bonus beantragt werden.
- Der monatliche Förderhöchstbetrag wird auf € 80.000,00 (bislang € 30.000,00) angehoben.
- Neu ist dabei, dass die im Rahmen des Ausfallsbonus bezahlte Unterstützungsleistungen gemeinsam mit einer allenfalls bezogenen Kurzarbeitsbeihilfe in Summe den Umsatz des Vergleichszeitraumes nicht übersteigen darf.
- Die im Rahmen des Fixkostenzuschusses 800.000 vorgesehenen Regelungen zu Dividenden, Boni und Kündigungen werden auch für den Ausfallsbonus übernommen.
Verlustersatz
- Der Verlustersatz wird um sechs Monate (bis Dezember 2021) verlängert.
- Der Umsatzausfall muss 50 % (bislang 30 %) betragen.
- Eine Deckelung des Verlustersatzes bei € 10 Mio. wird eingeführt.
Überbrückungsgarantien
- Der Haftungsrahmen für Überbrückungsfinanzierungen wird bis 31.12.2021 verlängert.
- Künftig sollen Stundungen bis zum 31.12.2021 möglich sein.
Weiterführende Informationen unter https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/.
Härtefallfonds
- Der Härtefallfonds wird um drei Monate (bis September 2021) verlängert.
- Die Voraussetzung eines behördlichen Betretungsverbots entfällt. Ein Antrag kann künftig nur noch dann gestellt werden, wenn der Umsatzausfall 50 % beträgt oder die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können.
- Der Fördermindestbetrag beträgt künftig € 600,00 (bislang € 1.100,00 inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus), der Förderhöchstbetrag beträgt € 2.000,00.
- Die Betrachtungszeiträume beginnen künftig mit dem Monatsersten (statt wie bisher mit dem 16. des Monats).
Weiterführende Informationen unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html.
Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler
- Die Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler wird um drei Monate (bis September 2021) verlängert.
- Künftig soll keine Gegenverrechnung mit dem Härtefallfonds mehr stattfinden.
Weiterführende Informationen unter https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.739440&version=1644299742.
NPO-Unterstützungsfonds
- Der NPO-Unterstützungsfonds wird um sechs Monate (bis Dezember 2021) verlängert.
Weiterführende Informationen unter https://npo-fonds.at/.
Stand: 23. Juni 2021
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